Fragen zur Rechnung
Ziehen Sie gerade um?
Füllen Sie das Formular
gleich online aus!
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Kundendienst
Haben Sie Fragen und Anregungen?
Wir stehen unseren Kunden für sämtliche Fragen und Anregungen rund um die Themen Energie und Wasser gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an:
TEL: +41 43 928 10 10
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@gws.ch
Unsere Schalter Öffnungszeiten Montag bis Freitag:
Vormittag | Nachmittag |
8.30 bis 11.30 | 14.00 bis 16.30 |
Termine ausserhalb der Schalterzeiten können weiterhin telefonisch vereinbart werden.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindewerke Stäfa
Rechnung und Zahlungsformen
Abrechnungsrhythmus
Als Haushaltkunde / Kleingewerbe erhalten Sie von uns vierteljährlich eine Rechnung. Wenn Ihr Zähler über eine Fernauslesung verfügt, erhalten Sie quartalsweise eine definitive Abrechnung. Ansonsten 3x eine Teilrechnung (März, Juni und September) und Ende Jahr nach der Ablesung die Abrechnung.
Kontoverbindung
Falls Sie Ihren Einzahlungsschein für die Zahlung der Rechnung nicht mehr auffinden können, verwenden Sie bitte nachstehende Kontoverbindungen:
Post Konto Nr. 80-797416-4
QR-IBAN:CH10 3000 0001 8079 7416 4
lautend auf Gemeinde Stäfa, Gemeindewerke, 8712 Stäfa
Bitte tragen Sie beim Zahlungsvermerk ihre Kunden-Nummer und Referenznummer ein.
Zahlungsvarianten
Einzahlungsschein
Standardmässig erhalten Sie unsere Rechnung mit einem Einzahlungsschein zur Zahlung.
Lastschriftverfahren (LSV) / Debit Direct (DD)
Wenn wir den Rechnungsbetrag direkt Ihrem Bank-/ oder Postfinancekonto abbuchen sollen, füllen Sie bitte das nebenstehende Formular aus und retournieren es an uns
eBill (E-Rechnung)
eBill macht das Bezahlen von Rechnungen einfach bequemer.
Melden Sie sich in Ihrem E-Banking/E-Finance-Konto für die E-Rechnung an.
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E-Mail-Rechnung – GWS Rechnungen digital erhalten
Die E-Mail-Rechnung erhalten Sie als PDF in Ihr digitales Postfach – die Papierrechnung entfällt. Das schont die Umwelt. Die Zahlung können Sie via im E-Banking oder per Lastschriftverfahren erledigen.
Vereinfachen Sie Ihren Zahlungsverkehr mit E-Mail-Rechnung oder E-Rechnung. Sie erhalten Ihre Rechnungen neu als PDF in Ihr digitales Postfach oder direkt in Ihr E-Banking. Bearbeiten Sie Ihre Rechnungen neu mit wenigen Mausklicks oder begleichen Sie sie bequem per LSV oder Debit Direct.
- papierlos und umweltschonend
- digital archivierbar
- jederzeit und ortsunabhängig einsehbar
So funktioniert’s
Wenn Sie sich für die E-Mail-Rechnung anmelden, erhalten Sie alle GWS Rechnungen gemäss Ihrer Anmeldung als PDF-Anhang per E-Mail. Sie erhalten keine Papierrechnung mehr. Die Zahlung erledigen Sie manuell im E-Banking oder noch einfacher als LSV bzw. Debit Direct. Zur Archivierung können Sie das PDF der Rechnung auf Ihrem Computer speichern. Sind Zahlungsmahnungen nötig, erhalten Sie diese weiterhin in Papierform.
Besondere Bedingungen
E-Rechnung wird eBill
Jetzt ganz einfach auf eBill / E-Rechnung umsteigen
Das von SIX betriebene eBill-Kundenportal ist modernisiert und trägt veränderten Gewohnheiten und digitalen Ansprüchen Rechnung. Wie bisher schon bei der E-Rechnung erhalten Bankkunden Rechnungen von Firmen und Anbietern elektronisch, sofern sie diesen Service angefordert haben, und können diese Rechnungen nach Prüfung direkt zur Zahlung freigeben, ablehnen oder auch abändern. Der Umweg über Papier-Rechnungen sowie die Eingabe der Zahlungsdaten ins E-Banking entfällt. Wünschen Sie einen Beleg, können Sie die Rechnung als PDF auf Ihren PC runterladen.
Und so einfach geht es:
Registrieren Sie sich für die eBill / ERechnung an unter: www.ebill.ch. Oder melden Sie sich direkt in Ihrem Online- Banking unter dem Menüpunkt «eBill» bei den Gemeindewerken Stäfa, Energie und Wasser an.
Registrieren Sie sich für unseren E-Mail Newsletter unter: www.gws.ch/kundendienst/ Damit erhalten Sie weiterhin vierteljährlich die GWS Kundeninformation «flash» mit allen wichtigen Informationen als Newsletter.
LSV und Debit Direct
Lastschriftverfahren oder Debit Direct – Sie haben die Wahl
Bezahlen Sie Ihre Energie- und Wasserrechnung bequem mit Lastschriftverfahren (Bank) oder Debit Direct (PostFinance). Damit profitieren Sie gleich mehrfach:
– Sie brauchen nicht mehr an Ihre Zahlungen zu denken, weil sie automatisch ausgelöst werden.
– Der Betrag wird exakt am letztmöglichen Zahlungstermin abgebucht, damit Ihr Geld möglichst lange auf dem Konto bleibt.
– Sie erhalten unsere Rechnung weiterhin zur Kontrolle.
– Falls Sie mit einer Belastung nicht einverstanden sind, können Sie sie 30 Tage lang rückgängig machen.
– Lastschriftverfahren (LSV+) und Debit Direct sind gebührenfrei
So einfach funktioniert es:
- Laden Sie hier das Antragsformular (Belastungsermächtigung) herunter.
- Debit Direct: Senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag.
- LSV+: Senden Sie das ausgefüllte Formular schnellstmöglich der Bank.
- Wir übernehmen alle weiteren Schritte.
Wohnungswechsel
Unsere Onlineformulare erleichtern Ihnen die An- oder Abmeldung.
Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Wohnungswechsel bis 10 Tage vor Umzug melden. Wir lesen Ihren Energieverbrauch im Anschluss gerne termingerecht ab. Alle erforderlichen Angaben für den Wohnungswechsel finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Sie können hier gleich Online Ihr Umzugsformular ausfüllen. Wählen Sie das entsprechende Feld. Sie werden weitergeleitet.
Flash – Kundenmagazin
Die Kundeninformation flash informiert unsere Kunden 1/4 jährlich über aktuelle Themen rund um die Strom- und Wasserversorgung von Stäfa und Uerikon und wird jeweils Ihrer Rechnung beigelegt. Kunden die sich für eBill/E-Rechnung registriert haben erhalten diese Informationen jewils 1/4 Jährlich als Newsletter.
Newsletter
Zählermeldung
Installationskontrolle
Beleuchtungsdefekt melden
Zählermeldung
Installationskontrolle
Beleuchtungsdefekt melden
GWS Zählermeldung
Zählerablesung – ganz einfach selbst ablesen
Als Kundin oder Kunde der Gemeindewerke Stäfa können Sie Ihren Energiezähler selbst ablesen. Das hat für Sie gleich mehrere Vorteile: Sie müssen keine fremden Personen in Ihr Haus lassen und behalten Ihren Energieverbrauch besser im Auge. Zudem entscheiden Sie, wann Sie den Zählerstand bis zum vorgegebenen Termin melden und wie – per Ablesekarte oder noch bequemer per Online-Formular.
So einfach funktioniert es:
- gehen Sie auf : www.zahlermeldung.gws.ch
- Wählen Sie Ihr Zählermodell aus
- Füllen Sie das Formular aus
- Reichen Sie das Formular per Mausklick bei den GWS ein
- Fertig
Wenn Sie die Jahresablesung für das Jahr 2024 selbst machen wollen, ohne das ein Ableser bei Ihnen vorbeikommt, so reichen Sie die Zählerstände aus organisatorischen Gründen online zwischen dem 16.11. und dem 24.11.2024 ein.
Installationskontrolle
Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen
Die seit 2002 vom Bundesrat in Kraft gesetzte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) setzt fest, dass der Eigentümer einer Elektroinstallation für die Kontrolle und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich ist.
Im Laufe der Zeit können durch Abnutzung oder Überalterung – oftmals unbemerkt – sowohl die Sicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Installationen in Mitleidenschaft gezogen werden. Um Unfälle und Brände zu vermeiden, müssen Niederspannungs-Elektroinstallationen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in gesetzlich festgelegten Zeitabständen überprüft werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Dieser wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeben.
Die EVU und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) sorgen in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen selber.
Wie kommen Sie zu dem Sicherheitsnachweis?
Beauftragen Sie eine konzessionierte Unternehmung oder Person mit der Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen. ACHTUNG: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Kontrolle beauftragt werden! Organisieren Sie ggf. die Mängelbehebung durch einen konzessionierten Elektroinstallateur. Bewahren Sie das Original des SiNa samt dazu erhaltene Dokumente mindestens während einer Prüfperiodendauer sorgfältig auf. Eine Kopie ist dem zuständigen EVU zuzustellen. Informationen zu Besitzern einer gültigen Kontroll- oder Installationsbewilligung finden Sie hier.
Häufigkeit der Überprüfungen:
– Jedes Jahr: Baustellen, Märkte, Chilbi usw.
– Alle 5 Jahre: Schulen, Restaurante, Warenhäuser, Autowerkstätten, Altersheime, Kino, Theater, Hotel usw.
– Alle 10 Jahre: Büroräume, Banken, Werkstätten
– Alle 20 Jahre: Allgemeine Wohnbauten, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser – Handänderungen:
Der Eigentümer muss im Besitz eines Sicherheitsnachweises (SiNa) sein. Besteht bereits einer, dann darf dieser nicht älter als 5 Jahre alt sein. Es ist Sache der beiden Vertragspartner sich zu einigen, wer ggf. den Nachweis erbringen muss.
öffentliche Beleuchtung
Sie möchten einen Defekt oder eine Störung melden?
Die Strassenbeleuchtung in Stäfa / Uerikon ist normalerweise wochentags von Sonnenuntergang bis 01.15 Uhr und Freitag und Samstag die ganze Nacht in Betrieb.
Jeweils jeden 2. Freitag ist die Beleuchtung auch Tagsüber in Betreib da dann Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
In Notfällen wie z. B. Feuerwehreinsätzen, Leitungsunterbrüchen bei Wasser, Strom oder Gas kann die Beleuchtung auch während der Nacht in Betrieb gesetzt werden.
Sie haben einen Defekt oder eine Störung zu melden? Dann sind wir über Ihren Hinweis dankbar.
Bei Beleuchtungsdefekten bitten wir Sie, den genauen Standort der Lampe (Strasse mit der nächsten Hausnummer) und/oder die Nummer des Kandelabers anzugeben. Alle gemeldeten Defekte werden innerhalb von zwei Wochen behoben.
Melden Sie uns diesen bitte telefonisch unter 043 928 10 10 oder per E-Mail an info@gws.ch .
Besten Dank