Energieversorgung
Netz / Netzanschluss
Photovoltaik Stäfa
Installationskontrolle

Energieversorgung

Gut versorgt mit Strom

In der Grundversorgung stellen die Gemeindewerke ein qualitativ hochstehendes Mittel- und Niederspannungsnetz zur Verfügung. Die auf diesem Netz transportierte Energie beziehen wir heute von den EKZ und der Axpo.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Stäfa planen und betreiben wir die öffentliche Beleuchtung im Auftrag der Gemeinde Stäfa.

Der Strommarkt ist im Umbruch. Der freie Einkauf der Energie ist seit dem 1.1.2009 für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 100MWh Realität. Energie und Wasser stellt unabhängig von dieser Entwicklung weiterhin diskriminierungsfrei das Elektrizitätsnetz zur Verfügung und stellt sich der neuen Marktsituation indem wir vermehrt auf die Marktgeschehnisse und Kundenbedürfnisse eingehen.

Stromnetz

Zuverlässig versorgt mit unserem Stromnetz

Die Energiezuführung in Mittelspannung, erfolgt ab dem Unterwerk Stäfa mit zwei parallelen Kabelleitungen in die Übergabestation Mühlehölzli. Ab dieser Übergabestelle betreiben die Gemeindewerke Stäfa ein eigenes 16kV-Mittelspannungsnetz. Über diese Infrastrukturanlage werden über 40  Transformatorenstationen angespiesen.

Aus Gründen der Versorgungssicherheit werden diese Stationen in den allermeisten Fällen mit offenen Ringleitungen eingespiesen. In diesen Anlagen erfolgt die Umspannung von 16’000 Volt auf die Gebrauchsspannung 400/230 Volt.

Auf der Spannungsebene 400/230 Volt erfolgt mit einem engmaschigen und weitverzweigten Niederspannungsnetz die Stromverteilung bis hin zu unseren Industrie-, Gewerbe- und Haushaltkunden.

Zur optimaleren Gliederung dieses Netzes, zum Beispiel für die Umschaltung bei unerlässlichen Betriebs- und Revisionsarbeiten, sind insgesamt über 300 Verteilkabinen eingebunden. Redundanz: Als zusätzliche Sicherheit verfügen wir über zwei Noteinspeisungen der EKZ ab Männedorf in die Transformatorenstation „Sonnenfeld» und ab Dürnten in die Transformatorenstation Ürikon.

Neben Ringleitungen im Mittelspannungsnetz ergeben zahlreiche Querverbindungen, die im Bedarfsfall zugeschaltet werden können, eine weitere betriebliche Sicherheit. So kann situationsgerecht auf die verschiedenen Belastungen im Netz reagiert und bei Störungen oder Revisionsarbeiten eine weitgehend unterbrechungsfreie und sichere Stromversorgung gewährleistet werden.

Voraussetzung dafür ist natürlich die unterbrechungsfreie Lieferung von elektrischer Energie durch die EKZ.

Netzanschluss

Ihr elektrischer Anschluss an unser Netz

Um Ihnen die Planung Ihres Anschlusses – Neuanschluss, bestehender Anschluss, temporärer Anschluss – und die damit verbundenen Kosten möglichst einfach und transparent zu machen, haben wir Ihnen sämtliche Unterlagen in der Rubrik Downloads zusammengestellt.

Wir beliefern rund 7500 Kunden, Haushaltungen, Gewerbe- und Industriebetriebe mit elektrischer Energie. Unsere modernen Anlagen und unser kontinuierlich den neuen Anforderungen angepasstes Verteilnetz gewährleisten eine sichere und genügende Stromversorgung.

Wir sorgen dafür, dass unsere Kunden Licht, Wärme und Kraft stets optimal nutzen können.

Aufgrund der Verordnung über die Elektrizitätsversorgung gelten folgende Anschlussbedingungen und Preise.

Auszug aus der Verordnung:
Art. 10 Netzanschlussgebühren 3

  • «Für das vorgelagerte Verteilnetz sind Netzanschlussgebühren gemäss Tarifblatt zu leisten.
  • Die Netzanschlussgebühr ist abhängig von der Gebäudeart.
  • Für provisorische Anschlüsse wird keine Netzanschlussgebühr erhoben.»

Netzqualität

An der Energieübergabestelle werden soweit möglich folgende Toleranzen eingehalten:
Mittelspannung     16 000 V       + / – 10%
Niederspannung    400 / 230V    + / – 10%
Die Spannungs-, Frequenz- und Oberwellentoleranzen liegen an den Übergabestellen innerhalb der gültigen Euro-Norm EN 50160.

Dienstleistung: Im Bedarfsfall sind wir in der Lage, mit entsprechenden mobilen Messeinrichtungen die Qualität der Stromlieferung zu überprüfen. Sollten Sie mit Netzschwankungen oder sonstigen Unregelmässigkeiten im Stromnetz konfrontiert sein, bitten wir Sie uns diese schnellstmöglich zu melden.

  • Netzdaten Stäfa

  • Unregelmässigkeiten?
    TEL: 043 928 10 10

Photovoltaik Stäfa
Rückliefertarife GWS

Rücklieferung Energie

Rücklieferung von unabhängigen Stromproduzenten

Unter elektrische Produktionsanlagen verstehen wir:

  • Photovoltaik
  • Wasserkraft
  • WKK / BHKW

Beim Anschluss einer Photovotaikanlage gibt es verschiedene Varianten:

  • mit exklusivem Zähler (attraktiver Rückliefertarif)
  • gemeinsamer Zähler für Verbrauch und Produktion (Eigenverbrauchsregelung)

Sofern Sie eigene Produktionsanlagen an das Netz der GWS anschliessen, bitten wir Sie mit uns vorgängig Kontakt aufzunehmen.

Stäfner Photovoltaikanlagen

Solarstrom für Stäfa

Im Juni 2015 wurde an der Gemeindeversammlung die «Solarstrominitiative Stäfa» von den Stimmbürgern angenommen. Dafür wurde ein Rahmenkredit von insgesamt maximal 1,2 Mio. Franken bewilligt, befristet auf 10 Jahre.

Seither wurden durch die Gemeindewerke Stäfa neun Photovoltaikanlagen auf geeigneten gemeindeeigenen Liegenschaften realisiert. Die Jahresproduktion dieser neun PV-Anlagen erreicht jetzt Jährlich rund 320 MWh, dies entspricht in etwa dem Jahresstromverbrauch von hundert 3-Personen Haushalten. Der mit diesen Anlagen produzierte Solarstrom wird vollumfänglich von den Gemeindewerken ins Netz eingespiesen und der Bevölkerung als Anteil des aus 100 % aus erneuerbarer Energie produzierten Standard Stromproduktes in die Haushalte geliefert.

Um die aktuellen Produktionen zu verfolgen, klicken Sie auf den Titel der Anlagensteckbriefe.

Installationskontrolle
öffentliche Beleuchtung

Installationskontrolle

Periodische Kontrolle der elektrischen Installationen

Die seit 2002 vom Bundesrat in Kraft gesetzte Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) setzt fest, dass der Eigentümer einer Elektroinstallation für die Kontrolle und Sicherheit seiner Anlagen verantwortlich ist.

Im Laufe der Zeit können durch Abnutzung oder Überalterung – oftmals unbemerkt – sowohl die Sicherheit als auch die Funktionstüchtigkeit der elektrischen Installationen in Mitleidenschaft gezogen werden. Um Unfälle und Brände zu vermeiden, müssen Niederspannungs-Elektroinstallationen ein erstes Mal bei der Erstellung und später in gesetzlich festgelegten Zeitabständen überprüft werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen ist der Eigentümer der Installation. Dieser wird vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet wird. Auf Grund der Aufforderung muss der Eigentümer eine Fachperson seines Vertrauens mit der Kontrolle und Instandstellung seiner Installationen beauftragen. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann er gegenüber dem EVU den verlangten Sicherheitsnachweis (SiNa) abgeben.

Die EVU und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) sorgen in erster Linie für die Durchsetzung der Kontrollen durch die Eigentümer und kontrollieren nur noch in Ausnahmefällen selber.

Wie kommen Sie zu dem Sicherheitsnachweis?

Beauftragen Sie eine konzessionierte Unternehmung oder Person mit der Kontrolle Ihrer Elektroinstallationen. ACHTUNG: Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der Kontrolle beauftragt werden! Organisieren Sie ggf. die Mängelbehebung durch einen konzessionierten Elektroinstallateur. Bewahren Sie das Original des SiNa samt dazu erhaltene Dokumente mindestens während einer Prüfperiodendauer sorgfältig auf. Eine Kopie ist dem zuständigen EVU zuzustellen. Informationen zu Besitzern einer gültigen Kontroll- oder Installationsbewilligung finden Sie hier.

Häufigkeit der Überprüfungen:

– Jedes Jahr: Baustellen, Märkte, Chilbi usw.

– Alle 5 Jahre: Schulen, Restaurante, Warenhäuser, Autowerkstätten, Altersheime, Kino, Theater, Hotel usw.

– Alle 10 Jahre: Büroräume, Banken, Werkstätten

– Alle 20 Jahre: Allgemeine Wohnbauten, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser – Handänderungen:

Der Eigentümer muss im Besitz eines Sicherheitsnachweises (SiNa) sein. Besteht bereits einer, dann darf dieser nicht älter als 5 Jahre alt sein. Es ist Sache der beiden Vertragspartner sich zu einigen, wer ggf. den Nachweis erbringen muss.

Öffentliche Beleuchtung

Wir beleuchten Ihren Weg

Die öffentliche Beleuchtung dient vor allem der Sicherheit im Strassenverkehr. Von einer ausreichenden Ausleuchtung der Verkehrsflächen profitieren in erster Linie auch immer die Schwächeren, das heisst nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer. Gut geplante Anlagen mit ausreichender Lichtstärke und genügenden Kontrastverhältnissen sind die optimale Voraussetzung für deren Schutz.

Die Strassenbeleuchtung in Stäfa / Uerikon ist normalerweise wochentags von Sonnenuntergang bis 01.15 Uhr und Freitag und Samstag die ganze Nacht in Betrieb.

Jeweils jeden 2. Freitag  ist die Beleuchtung auch Tagsüber in Betreib da dann Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Jede Anlage erfordert nach deren sorgfältigen Planung und Erstellung auch einen regelmässigen Unterhalt. Auch das ist eine Dienstleistung der Energie und Wasser, Gemeindewerke Stäfa. Die Kontrolle der Beleuchtung und beinhaltet die folgenden Abläufe:
• Lampenkontrolle und soweit erforderlich Ersatz ausgebrannter Lampen
• Kontrolle von Kandelabern bezüglich Korrosion

In Notfällen wie z. B. Feuerwehreinsätzen, Leitungsunterbrüchen bei Wasser, Strom oder Gas kann die Beleuchtung auch während der Nacht in Betrieb gesetzt werden.

Wir sind bemüht diese Einsätze so kurz wie möglich zu halten, jedoch im Sinne der Versorgungssicherheit sind solche Einsätze unumgänglich.

Richtige Planung sind das A und O. Auch in diesem Bereich sind wir Profis. Moderne Lampen und Leuchten helfen die Energie- und Wartungskosten sowie das störende Streulicht tief zu halten. Massgeblich sind für uns die Leitsätze der SLG (Schweizerische Lichttechnische Gesellschaft).

In zunehmendem Mass sind wir leider mit vorsätzlichen Sachbeschädigungen und Schäden durch Verkehrsunfälle konfrontiert, weit weniger mit Störungen im Versorgungsnetz der öffentlichen Beleuchtung. Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Gesamtanlage werden sämtliche Daten und Vorkommnisse sorgfältig dokumentiert. Für Störungsmeldungen verwenden Sie bitte nebenstehendes Formular oder rufen Sie uns an.

  • Unregelmässigkeiten?
    TEL: 043 928 10 10